Apotheke
Rezeptur
Individuell in der Apotheke zubereitete Arznei – häufig bei Cannabis-Vollextrakt.
Eine Rezeptur ist ein Arzneimittel, das die Apotheke speziell für eine:n Patient:in nach ärztlicher Verordnung herstellt – etwa Dronabinol-Tropfen oder Cannabis-Vollextrakt-Öle.
Rezepturen werden anders abgerechnet als Fertigarzneien und können je nach Apotheke und Hilfsstoffen unterschiedlich kalkuliert sein. Preisunterschiede zwischen Apotheken sind hier teils erheblich.
Verwandte Begriffe
Hinweis: Diese Definition ist allgemein-informativ und ersetzt keine ärztliche oder rechtliche Beratung.
Therapieentscheidungen treffen ausschließlich Ärzt:innen.