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Apotheke

Rezeptur

Individuell in der Apotheke zubereitete Arznei – häufig bei Cannabis-Vollextrakt.

Eine Rezeptur ist ein Arznei­mittel, das die Apotheke speziell für eine:n Patient:in nach ärztlicher Verordnung herstellt – etwa Dronabinol-Tropfen oder Cannabis-Vollextrakt-Öle.

Rezepturen werden anders abgerechnet als Fertig­arzneien und können je nach Apotheke und Hilfs­stoffen unterschiedlich kalkuliert sein. Preisunterschiede zwischen Apotheken sind hier teils erheblich.

Verwandte Begriffe

Hinweis: Diese Definition ist allgemein-informativ und ersetzt keine ärztliche oder rechtliche Beratung. Therapie­entscheidungen treffen ausschließlich Ärzt:innen.