Apotheke
Aut idem
„Oder das Gleiche" – Apotheke darf eine wirkstoffgleiche Sorte austauschen.
Mit dem Vermerk „aut idem" auf einem Rezept erlauben Ärzt:innen der Apotheke, ein wirkstoffgleiches Präparat statt der namentlich genannten Sorte abzugeben.
Wenn eine bestimmte Cannabissorte (z. B. „Bedrocan") namentlich verordnet ist und „aut idem" gestrichen wurde, darf die Apotheke nicht austauschen. Das ist wichtig, wenn Patient:innen auf eine bestimmte Sorte gut eingestellt sind.
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Hinweis: Diese Definition ist allgemein-informativ und ersetzt keine ärztliche oder rechtliche Beratung.
Therapieentscheidungen treffen ausschließlich Ärzt:innen.