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Apotheke

Aut idem

„Oder das Gleiche" – Apotheke darf eine wirkstoff­gleiche Sorte austauschen.

Mit dem Vermerk „aut idem" auf einem Rezept erlauben Ärzt:innen der Apotheke, ein wirkstoff­gleiches Präparat statt der namentlich genannten Sorte abzugeben.

Wenn eine bestimmte Cannabis­sorte (z. B. „Bedrocan") namentlich verordnet ist und „aut idem" gestrichen wurde, darf die Apotheke nicht austauschen. Das ist wichtig, wenn Patient:innen auf eine bestimmte Sorte gut eingestellt sind.

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Hinweis: Diese Definition ist allgemein-informativ und ersetzt keine ärztliche oder rechtliche Beratung. Therapie­entscheidungen treffen ausschließlich Ärzt:innen.