GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte)
Abrechnungsgrundlage für Privatleistungen – relevant für die Telemedizinrechnung.
Die GOÄ legt fest, wie Ärztinnen und Ärzte privatärztliche Leistungen abrechnen. Telemedizin-Cannabis-Konsultationen werden meist nach GOÄ als Privatleistung abgerechnet.
Eine seriöse GOÄ-Rechnung enthält Ziffer, Steigerungsfaktor, Begründung und Datum. Patient:innen können die Rechnung bei der PKV einreichen; ob sie erstattet wird, hängt vom individuellen Tarif ab.
In diesen Ratgeber-Artikeln relevant
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