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Recht

GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte)

Abrechnungs­grundlage für Privatleistungen – relevant für die Telemedizin­rechnung.

Die GOÄ legt fest, wie Ärztinnen und Ärzte privatärztliche Leistungen abrechnen. Telemedizin-Cannabis-Konsultationen werden meist nach GOÄ als Privatleistung abgerechnet.

Eine seriöse GOÄ-Rechnung enthält Ziffer, Steigerungs­faktor, Begründung und Datum. Patient:innen können die Rechnung bei der PKV einreichen; ob sie erstattet wird, hängt vom individuellen Tarif ab.

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Hinweis: Diese Definition ist allgemein-informativ und ersetzt keine ärztliche oder rechtliche Beratung. Therapie­entscheidungen treffen ausschließlich Ärzt:innen.