Recht
IGeL-Leistung
Individuelle Gesundheitsleistung – wird nicht von der GKV bezahlt.
IGeL steht für „Individuelle Gesundheitsleistung". Damit sind Leistungen gemeint, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse enthalten sind und privat bezahlt werden.
Die meisten Cannabis-Telemedizin-Konsultationen werden als IGeL bzw. Privatleistung abgerechnet.
Verwandte Begriffe
Hinweis: Diese Definition ist allgemein-informativ und ersetzt keine ärztliche oder rechtliche Beratung.
Therapieentscheidungen treffen ausschließlich Ärzt:innen.