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Recht

IGeL-Leistung

Individuelle Gesundheits­leistung – wird nicht von der GKV bezahlt.

IGeL steht für „Individuelle Gesundheits­leistung". Damit sind Leistungen gemeint, die nicht im Leistungs­katalog der gesetzlichen Krankenkasse enthalten sind und privat bezahlt werden.

Die meisten Cannabis-Telemedizin-Konsultationen werden als IGeL bzw. Privat­leistung abgerechnet.

Verwandte Begriffe

Hinweis: Diese Definition ist allgemein-informativ und ersetzt keine ärztliche oder rechtliche Beratung. Therapie­entscheidungen treffen ausschließlich Ärzt:innen.