HWG / Heilversprechen
Heilmittelwerbegesetz – verbietet Werbung mit garantierten Heilungsaussagen.
Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) regelt, wie für Arzneimittel, medizinische Verfahren und Heilbehandlungen geworben werden darf. Sogenannte Heilversprechen – also Aussagen wie „heilt X" oder „garantiert wirksam" – sind außerhalb sehr enger zugelassener Zwecke verboten.
Aus diesem Grund formulieren wir alle Indikations-Artikel auf CannArzt.com bewusst zurückhaltend („könnte helfen", „Studien deuten an", „wird erforscht bei"). Therapieentscheidungen treffen ausschließlich Ärzt:innen.