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Recht

HWG / Heilversprechen

Heilmittelwerbe­gesetz – verbietet Werbung mit garantierten Heilungs­aussagen.

Das Heilmittel­werbegesetz (HWG) regelt, wie für Arzneimittel, medizinische Verfahren und Heilbehandlungen geworben werden darf. Sogenannte Heilversprechen – also Aussagen wie „heilt X" oder „garantiert wirksam" – sind außerhalb sehr enger zugelassener Zwecke verboten.

Aus diesem Grund formulieren wir alle Indikations-Artikel auf CannArzt.com bewusst zurückhaltend („könnte helfen", „Studien deuten an", „wird erforscht bei"). Therapie­entscheidungen treffen ausschließlich Ärzt:innen.

Verwandte Begriffe

Hinweis: Diese Definition ist allgemein-informativ und ersetzt keine ärztliche oder rechtliche Beratung. Therapie­entscheidungen treffen ausschließlich Ärzt:innen.