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Anwendung

Off-Label-Use

Verschreibung außerhalb der zugelassenen Indikationen.

Off-Label bedeutet: ein Medikament wird für eine Indikation verschrieben, für die es nicht ausdrücklich zugelassen ist. Bei Cannabisblüten und Cannabis-Voll­extrakten ist das in Deutschland die Regel – sie sind nicht für spezifische Indikationen zugelassen, sondern allgemein verkehrs- und verschreibungs­fähig.

Off-Label-Verordnung erfolgt im Rahmen der ärztlichen Therapie­freiheit, erfordert aber eine besonders sorgfältige Aufklärung und Dokumentation. Erstattung durch die GKV ist nur unter strengen Voraussetzungen möglich.

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Hinweis: Diese Definition ist allgemein-informativ und ersetzt keine ärztliche oder rechtliche Beratung. Therapie­entscheidungen treffen ausschließlich Ärzt:innen.