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Recht

Kassenrezept

Rosa Verordnung mit Erstattung durch die GKV – bei Cannabis nur mit Genehmigung.

Auf einem Kassenrezept (rosa) übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten – bei medizinischem Cannabis allerdings nur, wenn ein Antrag nach § 31 Abs. 6 SGB V genehmigt wurde.

Ohne Genehmigung kann die Apotheke ein Cannabis-Kassen­rezept nicht regelhaft beliefern. Wer Cannabis schnell und niedrig­schwellig braucht, geht in der Praxis den Privatrezept-Weg.

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Hinweis: Diese Definition ist allgemein-informativ und ersetzt keine ärztliche oder rechtliche Beratung. Therapie­entscheidungen treffen ausschließlich Ärzt:innen.