§ 31 Abs. 6 SGB V
Rechtsgrundlage für die Erstattung medizinischen Cannabis durch die GKV.
§ 31 Abs. 6 SGB V ist die zentrale Rechtsgrundlage für die Cannabis-Erstattung durch die gesetzliche Krankenkasse seit 2017.
Voraussetzung sind eine schwerwiegende Erkrankung, dokumentierte Ausschöpfung von Standardtherapien und eine fachärztliche Verordnung. Die Krankenkasse beauftragt den Medizinischen Dienst (MD) mit der Begutachtung. Genehmigungsquoten liegen historisch bei 60–65 %.
In diesen Ratgeber-Artikeln relevant
Die zentrale Übersicht zum Cannabis-Rezept: Erstrezept vs. Folgerezept, Privat- vs. Kassenrezept, Telemedizin vs. Praxis-Vor-Ort, mit Kosten und seriösen Anbietern.
How-ToOnline ein Cannabis-Rezept beantragen: Schritt-für-Schritt-Ablauf, seriöse Telemedizin-Anbieter, Wartezeiten und worauf du bei der Auswahl achten solltest.
RechtPrivatrezept für medizinisches Cannabis: was es kostet, wie die PKV erstattet, wann sich GKV-Antrag lohnt und wo die rechtlichen Grenzen liegen.
KostenWas kostet ein Cannabis-Rezept wirklich? Erstberatung, Folgerezept, Express-Versand, Medikamenten-Apothekenpreise — in einer transparenten Übersicht.
KostenWann übernimmt die gesetzliche Krankenkasse Kosten für medizinisches Cannabis? Wir erklären Genehmigungspflicht, BtMG-Reform, Privatrezept und realistische Erstattungschancen.
RechtDer rechtliche Rahmen für medizinisches Cannabis nach der Reform 2024: KCanG, MedCanG, AMG, SGB V – verständlich erklärt mit Auswirkungen auf Patienten und Telemedizin.