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Recht

§ 31 Abs. 6 SGB V

Rechtsgrundlage für die Erstattung medizinischen Cannabis durch die GKV.

§ 31 Abs. 6 SGB V ist die zentrale Rechtsgrundlage für die Cannabis-Erstattung durch die gesetzliche Krankenkasse seit 2017.

Voraussetzung sind eine schwerwiegende Erkrankung, dokumentierte Aus­schöpfung von Standard­therapien und eine fachärztliche Verordnung. Die Krankenkasse beauftragt den Medizinischen Dienst (MD) mit der Begutachtung. Genehmigungs­quoten liegen historisch bei 60–65 %.

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Hinweis: Diese Definition ist allgemein-informativ und ersetzt keine ärztliche oder rechtliche Beratung. Therapie­entscheidungen treffen ausschließlich Ärzt:innen.