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Recht

KCanG (Konsumcannabisgesetz)

Regelt seit 2024 den nicht-medizinischen Eigenanbau und Konsum.

Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) regelt seit 1. April 2024 den Eigen­besitz, Anbau und Konsum von Cannabis durch Erwachsene außerhalb der medizinischen Versorgung.

Für medizinisches Cannabis gilt parallel das MedCanG. Die ärztliche Verschreibung wird durch das KCanG nicht ersetzt – wer eine therapeutische Indikation hat, geht weiterhin den medizinischen Weg.

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Hinweis: Diese Definition ist allgemein-informativ und ersetzt keine ärztliche oder rechtliche Beratung. Therapie­entscheidungen treffen ausschließlich Ärzt:innen.