KCanG (Konsumcannabisgesetz)
Regelt seit 2024 den nicht-medizinischen Eigenanbau und Konsum.
Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) regelt seit 1. April 2024 den Eigenbesitz, Anbau und Konsum von Cannabis durch Erwachsene außerhalb der medizinischen Versorgung.
Für medizinisches Cannabis gilt parallel das MedCanG. Die ärztliche Verschreibung wird durch das KCanG nicht ersetzt – wer eine therapeutische Indikation hat, geht weiterhin den medizinischen Weg.
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