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Recht

MedCanG (Medizinal-Cannabisgesetz)

Seit 2024 in Kraft – regelt Verschreibung, Anbau und Apotheken­abgabe medizinischen Cannabis.

Das MedCanG (Medizinal-Cannabisgesetz) ist seit 1. April 2024 in Kraft und ersetzt für medizinisches Cannabis die bisherigen BtMG-Regelungen.

Wichtige Konsequenzen: kein BtM-Rezept mehr nötig (sondern reguläres Privat- oder Kassenrezept), erleichterte Logistik in Apotheken, ärztliche Verschreibungspflicht und Sorgfaltspflicht bleiben unverändert. Anbau und Großhandel werden separat geregelt.

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Hinweis: Diese Definition ist allgemein-informativ und ersetzt keine ärztliche oder rechtliche Beratung. Therapie­entscheidungen treffen ausschließlich Ärzt:innen.